Bedingungen für die Vermietung und Entsorgung von Toiletten der Firma Bau-Dienst Nonnemann.
1.Das Nutzungsentgeld erstreckt sich auf mindestens 4 Wochen ab Mietdatum und verlängert sich automatisch um jeweils 1 Wochensatz bis zur Rückgabe.
2.Die Toiletten werden in einwandfreien Zustand geliefert.Reklamationen müssen unverzüglich bei Lieferung erfolgen.Für Schäden bzw. Verluste die während der Mietzeit auftreten,haftet der Nutzer.Der Neuwert einer Toilette beträgt 1.250,- Euro.
3.Der Nutzer verpflichtet sich,die Toiletten pfleglich zu behandeln und in gebrauchsfähigem Zustand zu belassen.Er verpflichtet sich weiterhin, den Vermieter (BDN) beim Eintritt eines Schadens oder Verlustes unverzüglich zu benachrichtigen,um im Schadensfall Reperaturen oder einen Austausch zu ermöglichen.Der Nutzer wird das Wartungsprogramm gemäß Ziffer 4 ausschließlich von BDN vornehmen lassen und diesen unverzüglich benachrichtigen,wenn von dritter Seite Ansprüche auf die Toiletten in Ansehung der Toiletten eingeleitet werden.
4.BDN verpflichtet sich,die Toiletten in einem regulären Wartungsprogramm einmal wöchentlich zu entleeren,zu reinigen und zu desinfizieren.Der Nutzer wird den Zugang zu den Toiletten stehts freihalten.Umsetzungen müssen mindestens 2 Tage vorher an BDN mitgeteilt werden.Selbstumsetzungen sind zulässig,müssen aber vorher an BDN mitgeteilt werden.
5.Kommt der Nutzer mit der Zahlung des Nutzungsentgeldes ganz oder teilweise in Verzug,stellt er seine Zahlungen ein,oder wird der Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Vergleichs-oder Konkursverfahrens gegen ihn gestellt,sokann BDN diesen Vertrag fristlos kündigenund die Toiletten abholen.Als weitere wichtige Gründe,die BDN zur fristlosen Kündigung berechtigen,sind anzusehen,Zugriffsversuche von dritter Seite oder eine sonstige unmittelbare Gefährdung der Toiletten oder Umsetzung ohne Mitteilung an BDN entstehenden Aufwendungen,trägt der Nutzer.
6.Die Übertragung der Rechte des Nutzers aus diesem Vertrag sowie die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassungen der Toiletten an andere Firmen oder Unternehmer bedarf der vorherigen Zustimmung von BDN.
7.Von diesen Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.Erfüllungsort ist Mustin.Gerichtsstand ist das Amtsgericht Ratzeburg.